1. Der Ausschuss berät über
Wirtschafts- und Tourismusangelegenheiten,
Angelegenheiten der Bauleitplanung im Zusammenhang mit der Ansiedlung von neuen Betrieben der Industrie, des Gewerbes, des Handels, des Handwerks und der Landwirtschaft.
Grundsatzangelegenheiten der Wirtschaftsförderung und Wirtschaftsentwicklung
Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung sowie zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Förderung von bestehenden und neuen Betrieben der Industrie, des Gewerbes, des Handels, des Handwerks und der Landwirtschaft,
Angelegenheiten von ansiedlungswilligen Betrieben soweit sie eine Voranfrage gestellt haben
Angelegenheiten der zu Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Anlagen
Leitplanung von Maßnahmen zur Förderung des örtlichen Tourismus,
die Verkehrsplanung von wesentlicher Bedeutung einschl. Konzepte zur Änderung von Verkehrsführungen,
Konzepte über die Beschilderung von Straßen und die Aufstellung von Verkehrszeichen und Signalanlagen (Vorschlag für übergeordnete Behörden),
Angelegenheiten des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs im Gemeindegebiet
Grundsätze zu Klima- und Umweltmaßnahmen, die für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung sind
Förderprogramme zur Gemeindeentwicklung wie z.B. Regionale.
Fragen des Umweltschutzes und Landschaftsschutzes einschl. der Beratung über die zugehörigen Satzungen
2. Der Ausschuss entscheidet:
über die Vergabe von Arbeiten, Lieferungen und Leistungen innerhalb seines Aufgabenbereichs bis zu einer Auftragssumme von 50.000,00 Euro im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, soweit nicht die Bürgermeisterin zuständig ist
Für Euch im Ausschuss: Antje Knehaus und Uwe Beißner